PM Nr.10 vom 24.04.2005

Grüne verabschieden neue Landessatzung

Mit großer Mehrheit verabschiedeten die 139 grünen Delegierten am gestrigen Samstag auf ihrem Parteitag in Celle eine neue Landessatzung. Den satzungsändernden Anträgen des Landesvorstandes stimmten jeweils mehr als zwei Drittel der Delegierten zu. Die Anträge sehen eine neue Zusammensetzung des Landesvorstandes, die Aufhebung der Amtszeitbegrenzung, Regelungen zur Verbindung von Parteiämtern und Parlamentsmandaten sowie die Gründung eines Parteirats auf Landesebene vor.
"Mit dieser Satzungsreform haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, um die politische Auseinandersetzung mit CDU und FDP noch intensiver zu führen. An uns werden sich die Konservativen die Zähne ausbeißen", freuten sich die Landesvorsitzenden Brigitte Pothmer und Raimund Nowak nach der Abstimmung.
Die neue Satzung sieht die Aufhebung der bisherigen Rotationsregelung für zwei Drittel der Listenplätze sowie eine Neuenquote vor. Danach müssen mindestens ein Drittel der Plätze mit Personen besetzt werden, die bisher nicht in dem zu wählenden Parlament vertreten waren.
Der Landesvorstand wird von bisher acht auf fünf Personen verkleinert: Neben den beiden Landesvorsitzenden und dem/der SchatzmeisterIn wird es zukünftig zwei stellvertretende Vorsitzende geben. Von den fünf Mitgliedern dürfen ein Drittel (also eine Person) dem Landtag, Bundestag oder dem Europäischen Parlament angehören, allerdings keine Fraktionsvorsitzenden oder Regierungsmitglieder sein.
Die Verkleinerung des Vorstandes ist in Verbindung mit der Gründung eines Parteirates zu sehen, der wie auf Bundesebene zukünftig eine wichtige Rolle für die Koordination der Parteiarbeit und die inhaltliche Abstimmung spielen wird. Dem Parteirat gehören neben den Landesvorsitzenden und im Falle einer Regierungsbeteiligung an einer Landesregierung den Ministerinnen und Ministern 15 weitere Mitglieder an, die von der Landesdelegiertenkonferenz für jeweils zwei Jahre gewählt werden (Wiederwahl ist möglich). Maximal acht Mitglieder des Parteirates dürfen Mitglieder eines Parlaments sein.
Die neue Satzung greift erstmals bei der bevorstehenden Neuwahl des Landesvorstandes im kommenden Juni (4./5. Juni in Buchholz/Nordheide).


Sämtliche Beschlüsse des Parteitages finden Sie ab dem 25. April 2005 im Internet unter
www.gruene-niedersachsen.de/ldk

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