Anja und Stefan
PM Nr.22 vom 25.06.2010

Kommunale Position bei Energieversorgung stärken!


Grüne stellen umweltfreundlichen Muster-Konzessionsvertrag vor

Anja Piel, niedersächsische Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Stefan Wenzel, Fraktionsvorsitzender der Grünen im niedersächsischen Landtag, haben am Freitag (heute) in Hannover einen grünen Muster-Konzessionsvertrag vorgestellt. "In vielen Kommunen laufen in den nächsten Jahren langjährige Konzessionsverträge aus, die primär auf die Interessen der vier großen strom- und gasproduzierenden Konzerne ausgerichtet waren. Mit diesem Mustervertrag haben die Kommunen eine weitere Option, Weichen für eine nachhaltige und selbstbestimmte Energieversorgung zu stellen", fasste die Landesvorsitzende zusammen. Das sei eine historische Chance.

"Die erste Option ist die Gründung neuer Stadtwerke", sagte Wenzel. Davon hätten in den letzten zwei Jahren schon 29 deutsche Kommunen Gebrauch gemacht. "Die zweite Option ist ein kommunalfreundlicher Konzessionsvertrag, der auf den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien setzt." Die Grünen hätten einen Vertrag entworfen, der die kommunal- und energierechtlichen Vorgaben einhalte, die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden gewährleiste und die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinden und ihrer EinwohnerInnen wahre, so der Grünen-Politiker. Er rief dazu auf, alles daran zu setzen, die Macht der vier großen Konzernmonopole zurückzudrängen.

Mit Hilfe des grünen Mustervertrages haben die Kommunen die Möglichkeit stärker mitzugestalten. "Unser Ansatz ist nicht nur ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft", so Piel. Auch engagierte Klimaziele ließen sich erreichen, wenn die Kommunen wieder mehr Verantwortung übernähmen. Entscheidend für viele Kommunen sei, dass sie die Möglichkeit hätten, Wertschöpfung in ihre Region zu holen. "Wir stellen allen hieran interessierten Kommunen unseren grünen Mustervertrag sowie dessen rechtliche Bewertung gerne zur Verfügung."

Hier können Sie den grünen Muster-Konzessionsvertrag samt Rechtsgutachten, Erläuterungen hierzu sowie die Kerninhalte des Vertrages nachlesen.


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